Ab Jänner 2023 ist für Patient*innen, die bei der ÖGK versichert sind, keine Direktverrechnung mit der Krankenkasse mehr möglich. Dies betrifft nicht die Verrechnung von medizinisch indizierten Kontaktlinsen. Diese werden weiterhin direkt abgerechnet.
Auch als Wahlärztin betreue ich Sie gerne weiter. Nach Einreichung der Wahlarzt-Rechnung bei der ÖGK wird Ihnen ein Teil des Honorars (80%des Kassentarifs) rückerstattet.